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Kronen Zeitung

vor 7 Stunden
DeutschlandEintracht Frankfurt

SOMMERMÄRCHEN-PROZESS:

Urteil steht fest: DFB muss 110.000 Euro zahlen

krone Sport

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist am Mittwoch im sogenannten Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen und wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, in der Affäre um die WM 2006 Steuern von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert.


Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte. Insgesamt wurde der DFB sogar zur Zahlung von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der „rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer“ erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Richterin Eva-Marie Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein „katastrophales Bild“ abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.

Der DFB hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht. Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bisher nicht entschieden wurde.

Bild: GEPA

Darlehensrückzahlung wurde verschleiert
Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.

Bild: APA/dpa/Fabian Matzerath

Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt.


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